Charterbescheinigung

Bootsurlaub ganz ohne Führerschein!

Das amtlich anerkannte Dokument für entspannte Törns ohne Sportbootführerschein: Nach einer kurzen theoretischen und praktischen Einweisung durch das Charterunternehmen kannst du ausgewählte Sport- oder Hausboote sicher führen – gültig für die gesamte Dauer deines Charterurlaubs.

 

Charterschein – Bootfahren ohne Führerschein

Was ist eine Charterbescheinigung – und wer braucht sie wirklich?

Eine Charterbescheinigung ist deine offizielle Erlaubnis, ein führerscheinfreies Charterboot in bestimmten, dafür zugelassenen Revieren in Deutschland zu steuern – auch ohne Sportbootführerschein. Damit wird der Einstieg in den Bootssport besonders einfach, sicher und zugänglich.

Du benötigst eine Charterbescheinigung, wenn:

  • du keinen gültigen Sportbootführerschein besitzt
  • du trotzdem ein Boot in einem führerscheinfreien Charterrevier fahren möchtest
  • du an der theoretischen & praktischen Einweisung des Vercharterers teilnimmst (z. B. Verkehrsregeln, Sicherheit, Anlegen, Ablegen, Manövrieren)

Die Ausstellung der Bescheinigung übernimmt der jeweilige Charterbetrieb.

Wichtig:
Hast du bereits einen SBF Binnen oder SBF See, brauchst du keine Charterbescheinigung.

Wo gilt die Charterbescheinigung? – Nur in zugelassenen Revieren

Die Charterbescheinigung gilt ausschließlich in bestimmten, vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) freigegebenen Chartergebieten. Dazu zählen unter anderem:

  • Mecklenburgische Seenplatte (Müritz, Kölpinsee, Fleesensee, Plauer See)
  • Brandenburger & Berliner Gewässer (Havel, Dahme, Teile der Spree)
  • Ausgewählte Abschnitte der Elbe und Saale
  • Bestimmte Kanäle und Seen in Sachsen-Anhalt und Thüringen

In diesen Revieren dürfen Charterkunden Boote bis 15 m Länge steuern – abhängig von Motorleistung und lokalen Vorschriften. Außerhalb dieser Gebiete, besonders auf offenen Küstengewässern oder internationalen Binnenrevieren, ist weiterhin ein amtlicher Sportbootführerschein erforderlich.

Wichtige Hinweise zur Charterbescheinigung

  • Sie ist nur für die Dauer der Charter und nur für das eingewiesene Boot gültig.
  • Sie ersetzt keinen regulären Sportbootführerschein.
  • Der Schiffsführer trägt vollumfängliche Verantwortung – für Boot, Crew und die Einhaltung aller Verkehrs- und Sicherheitsregeln.

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