Charterbescheinigung
Bootsurlaub ganz ohne Führerschein!
Das amtlich anerkannte Dokument für entspannte Törns ohne Sportbootführerschein: Nach einer kurzen theoretischen und praktischen Einweisung durch das Charterunternehmen kannst du ausgewählte Sport- oder Hausboote sicher führen – gültig für die gesamte Dauer deines Charterurlaubs.
Charterschein – Bootfahren ohne Führerschein
Was ist eine Charterbescheinigung – und wer braucht sie wirklich?
Eine Charterbescheinigung ist deine offizielle Erlaubnis, ein führerscheinfreies Charterboot in bestimmten, dafür zugelassenen Revieren in Deutschland zu steuern – auch ohne Sportbootführerschein. Damit wird der Einstieg in den Bootssport besonders einfach, sicher und zugänglich.
Du benötigst eine Charterbescheinigung, wenn:
- du keinen gültigen Sportbootführerschein besitzt
- du trotzdem ein Boot in einem führerscheinfreien Charterrevier fahren möchtest
- du an der theoretischen & praktischen Einweisung des Vercharterers teilnimmst (z. B. Verkehrsregeln, Sicherheit, Anlegen, Ablegen, Manövrieren)
Die Ausstellung der Bescheinigung übernimmt der jeweilige Charterbetrieb.
Wichtig:
Hast du bereits einen SBF Binnen oder SBF See, brauchst du keine Charterbescheinigung.
Wo gilt die Charterbescheinigung? – Nur in zugelassenen Revieren
Die Charterbescheinigung gilt ausschließlich in bestimmten, vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) freigegebenen Chartergebieten. Dazu zählen unter anderem:
- Mecklenburgische Seenplatte (Müritz, Kölpinsee, Fleesensee, Plauer See)
- Brandenburger & Berliner Gewässer (Havel, Dahme, Teile der Spree)
- Ausgewählte Abschnitte der Elbe und Saale
- Bestimmte Kanäle und Seen in Sachsen-Anhalt und Thüringen
In diesen Revieren dürfen Charterkunden Boote bis 15 m Länge steuern – abhängig von Motorleistung und lokalen Vorschriften. Außerhalb dieser Gebiete, besonders auf offenen Küstengewässern oder internationalen Binnenrevieren, ist weiterhin ein amtlicher Sportbootführerschein erforderlich.
Wichtige Hinweise zur Charterbescheinigung
- Sie ist nur für die Dauer der Charter und nur für das eingewiesene Boot gültig.
- Sie ersetzt keinen regulären Sportbootführerschein.
- Der Schiffsführer trägt vollumfängliche Verantwortung – für Boot, Crew und die Einhaltung aller Verkehrs- und Sicherheitsregeln.
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