Charterschein
Charterschein – Bootfahren ohne Führerschein
Der Charterschein ist ein amtlich anerkanntes Dokument, das es ermöglicht, bestimmte Sportboote oder Hausboote ohne regulären Sportbootführerschein zu führen. Sie wird nach einer kurzen theoretischen und praktischen Einweisung durch den Vermieter (Charterunternehmen) ausgestellt und gilt nur für die Dauer des jeweiligen Chartertörns.
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Wer benötigt einen Charterschein?
Einen Charterschein benötigen alle Personen, die kein gültiger Sportbootführerschein besitzen, aber trotzdem ein führerscheinfreies Charterboot in einem dafür zugelassenen Revier steuern möchten.
Voraussetzungen:
- Mindestalter in der Regel 18 Jahre
- Teilnahme an einer Einweisung durch den Vercharterer, die Theorie (z. B. Verkehrsregeln, Vorfahrt, Sicherheit) und Praxis (z. B. Anlegen, Ablegen, Manövrieren) umfasst
- Ausstellung der Bescheinigung durch den Charterbetrieb
Für Inhaber eines Sportbootführerscheins (Binnen oder See) ist keine Charterschein notwendig.
Wo gilt der Charterschein?
Der Charterschein gilt nur in festgelegten, genehmigten Charterrevieren in Deutschland, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ausgewiesen sind.
Zu diesen Revieren zählen unter anderem:
- Die Mecklenburgische Seenplatte (u. a. Müritz, Kölpinsee, Fleesensee, Plauer See)
- Die Brandenburger und Berliner Gewässer (z. B. Havel, Dahme, Spreeabschnitte)
- Einige Abschnitte der Elbe und der Saale
- Bestimmte Kanäle und Seen in Sachsen-Anhalt und Thüringen
In diesen Gebieten dürfen Charterkunden mit einer Charterbescheinigung Boote bis 15 m Länge führen, sofern die Motorleistung und Geschwindigkeit im Rahmen der jeweiligen Vorschriften bleiben.
Außerhalb dieser zugelassenen Reviere – insbesondere auf offenen Küstengewässern oder internationalen Binnenrevieren – ist weiterhin ein amtlicher Sportbootführerschein erforderlich.
Wichtige Hinweise
- Der Charterschein ist nicht dauerhaft gültig, sondern gilt nur für die Dauer des gemieteten Zeitraums und nur für das konkret eingewiesene Boot.
- Sie darf nicht als allgemeiner Führerschein verwendet werden.
- Der Schiffsführer trägt trotz Charterschein die volle Verantwortung für Sicherheit und Einhaltung der Schifffahrtsregeln.