Fachkundenachweis (FKN)

Fachkundenachweis - Der "Pyro Schein"

Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).

70,- € *

* Kursgebühr zzgl. Gebühren der Prüfungsbehörden.

Das wichtigste auf einen Blick

Theoriekurszeiten: Sonntag, 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Im Kurs enthalten

Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung.

Unsere Schulungsorte für die Kurse

Präsenzkurse im Schulungsraum

Klassischer Kurs an einem unserer Schulungsorte. Du bist gemeinsam mit Deinem Lehrer und anderen Schülern vor Ort im Schulungsraum.

Kursinformationen

Voraussetzung für den Erwerb des FKN:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins

Prüfungsinhalt:

Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung.

Theoretische Prüfung:

  • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
  • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein
  • Kennzeichnung von Waffen

Praktische Prüfung:

  • Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  • Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
  • Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel
  • Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern

Die Sportbootschule Kolumbus GmbH ist ausschließlich für die Ausbildung zuständig. Die Prüfung und die Ausstellung des Führerscheines wird vom Deutschen Segler-Verbands (DSV) vorgenommen.

Voraussetzung für den Erwerb des Funkzeugnis:

  • Mindestalter: SRC & UBI: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
  • für SRC: einfache Englischkenntnisse

Prüfungsinhalt:

Prüfungsablauf UBI:

Theoretische Prüfung:

Ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

 Praktische Prüfung:

Bedienung der Sprechfunkgeräte. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
    (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)

Prüfungsablauf SRC:

Theoretische Prüfung:

Ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks

  • Mobiler Seefunkdienst
  • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
  • Kurzes Diktat in Englischer Sprache

Praktische Prüfung SRC:

Pflichtaufgaben:

  • Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms
  • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
  • Aussenden einer Notmeldung
  • Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
  • Beenden des Notverkehrs
  • Aufhebung eines Fehlalarms
  • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
  • Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung

Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Die Sportbootschule Kolumbus GmbH ist ausschließlich für die Ausbildung zuständig. Die Prüfung und die Ausstellung des Führerscheines wird vom Deutschen Segler-Verbands (DSV) vorgenommen.